Ungewollte Schwangerschaft
Beratung
Eine ungewollte Schwangerschaft kann viele Gefühle und Fragen auslösen. Wir sind die Schwangerschaftsberatungsstelle des Kantons Basel-Stadt und stehen allen ratsuchenden Frauen und ihren Bezugspersonen offen.
Befinden sie sich in einer Konfliktsituation? Haben sie Fragen und benötigen für ihren Entscheid Informationen? Wünschen Sie ein neutrales Gespräch über ihre persönliche Situation?
Angebot
An unserer Beratungsstelle können Sie ihre Situation in Ruhe besprechen und Sie erhalten alle Information die Sie benötigen, um selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Falls gewünscht können wir Ihnen weitere interne und externe Angebote vermitteln. Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, leiten wir die nötigen Schritte zum medikamentösen oder chirurgischen Schwangerschaftsabbruch ein. In der Regel wird vor dem Abbruch eine vaginale Ultraschalluntersuchung durchgeführt.
Wir sind auch nach dem Schwangerschaftsabbruch für Sie da. Wenn Sie Fragen zu Verhütungsmethoden oder zu anderen Themen der sexuellen Gesundheit haben, können Sie sich ebenfalls bei uns melden.
Wenn Sie möchten, können Sie auch mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin oder Ihrer Bezugsperson in die Beratung kommen.
Schwangerschaftsabbruch
Der Schwangerschaftsabbruch kann medikamentös (bis neun Schwangerschaftswochen) oder chirurgisch (Absaugmethode) durchgeführt werden. Bei Ihrem ersten Termin werden Sie nach einer gynäkologischen Untersuchung mit Ultraschall über die Vorgehensweise der von Ihnen gewählten Methode informiert. Der Start des medikamentösen Abbruches erfolgt in der Regel an einem der darauffolgenden Tage und eine Nachkontrolle findet zwei Wochen später statt.
Rechtliche Grundlagen
Die Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz sind durch die Fristenlösung (Art. 119 + 120 im Schweizerischen Strafgesetzbuch) geregelt. Während den ersten 12 Schwangerschaftswochen können Sie als Frau entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft austragen, abbrechen oder das Kind nach der Geburt zur Adoption frei geben möchten. Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche muss eine medizinisch begründete Ursache vorliegen.
Kosten
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
Terminvereinbarung
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Tel. +41 61 265 93 93
Sprechstundenzeiten: Montag bis Freitag zu Bürozeiten
Adresse: Spitalstrasse 21, 4031 Basel
Weitere Informationen