Anmeldung
Services
Hier haben wir für Sie weitere relevante Informationen rund um Ihren Spitalaufenthalt gesammelt. Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Anfordern von medizinischen Unterlagen für Patientinnen und Patienten
Sie sind Patientin oder Patient und wünschen einzelne Berichte oder Befunde? Dann steht Ihnen das Team des Servicecenters Medizinische Dokumentation zur Verfügung. Falls Berichte in den Kliniken angefordert werden müssen, übernimmt das Team die weitere Kommunikation in die zuständige Klinik. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen in schriftlicher Form und mit Kopie eines amtlichen Ausweises an die Postadresse
Universitätsspital Basel
SC Med. Dokumentation
4031 Basel
oder per Mail an scmeddok@usb.ch zu senden. Die Aushändigung erfolgt aufgrund Berücksichtigung Datenschutz per Post.
Öffnungszeiten: Mo–Fr 7.45–12.15 Uhr, 14–17 Uhr (Sa, So und Feiertage: geschlossen)
Tel. +41 61 328 52 28
Fundgegenstände
Haben Sie einen persönlichen Gegenstand im Universitätsspital Basel verloren? Um Ihren Verlust zu melden, empfehlen wir Ihnen, direkt online eine Verlustmeldung zu erfassen. Dies ist die schnellste und einfachste Möglichkeit, Ihren verlorenen Gegenstand wiederzufinden.
Auf der Webseite von NovaFind können Sie Ihren verlorenen Gegenstand registrieren. Sobald dieser bei uns abgegeben wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass die Erfassung von Fundmeldungen unsererseits einige Werktage in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.
Sie können sich auch telefonisch unter +41 61 265 50 01 melden.
Fragen zu Ihrer Rechnung / Rechnungskopie
Wir verstehen uns als Dienstleistungscenter für interne wie externe Kunden, welches in allen Fragen, sei es in Tarif- und Versicherungsfachwissen, gesetzlichen Grundlagen oder in systemtechnischer Natur Unterstützung bietet.
Unsere Aufgabe und Verantwortung obliegen einer kontinuierlichen Prozessoptimierung, damit eine fehlerfreie Fakturierung aller erbrachten Arzt- und Spitalleistungen erfolgen kann. Durch stetigen Informations- und Wissensaustausch mit allen involvierten Stellen wird die fachliche Kompetenz in allen Bereichen unterstützt und gefördert.
- Fragen und Beanstandungen zu Rechnungen
- Meldung zu Kostengutsprachen/Änderung Kostenübernahme
- Zustellung Unfallmeldung
- Bestellung Rechnungskopie
- Zahlungsmodalitäten (Wunsch Ratenzahlung/Mahnstoppverzögerung)
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, unter den Telefonnummern des jeweiligen Fachgebietes (siehe Tabelle unten).
Sie können Ihr Anliegen auch an fakturierung@usb.ch zustellen.
Hier finden Sie alle Kontaktdaten in der Übersicht nach Fachgebiet.
Fachgebiet Aufnahme
Kostensicherung - Kostengutsprache |
Doris Chirico Graziella Avellina Kostensicherung - eKoGu Kostengutsprache Tel. +41 61 556 57 80 - Servicelinie Fax.+41 61 265 22 11 |
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr 13.30-16.30 Uhr |
Fachgebiet Debitoren/Inkasso
Debitoren/Inkasso | Jonas Richner Leiter Debitoren/Inkasso Tel. +41 61 556 55 17 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Zahlung / Rückzahlung | Fachstelle Tel. +41 61 556 56 00 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Teilzahlung lfd. Betreibungsverfahren Risikoinformationen Rückkauf Verlustscheine |
Ihr Name: A- K Herr D. Leuenberger Tel. +41 61 328 75 85 Ihr Name: L-Q Frau M. Pentimone Tel. +41 61 328 78 57 Ihr Name: R-Z Herr A. Scerna Tel. +41 61 265 55 13 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Unsere Rechnung Dienstleistung |
Rechnungssteller mit Telefonnummer siehe -> Briefkopf der Faktura |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet Patientenrechnungen
Patientenrechnungen (ambulant) |
Ambulante Abrechnung: (inkl. Amb./-Tagesklinischer Aufenthalt) Nadin Meier Support Center Abrechnung - Teamleiterin ambulante Abrechnung Tel. +41 61 556 57 79 Tel. +41 61 265 76 00 - Servicelinie |
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr 13.30-16.30 Uhr |
Patientenrechnungen (stationär) |
Stationäre Abrechnung: Ulrike Mutter Support Center Abrechnung Teamleiterin stationäre Abrechnung Tel. +41 61 556 57 81 Tel. +41 61 556 52 52 - Servicelinie |
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr 13.30-16.30 Uhr |
Patientenrechnungen: Fragen zu einzelnen Leistungen |
Fachstelle mit Telefonnummer siehe -> Box letzte Seite der Faktura oder -> Briefkopf der Faktura |
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr 13.30-16.30 Uhr |
Fachgebiet Finanzbuchhaltung / Zahlungsverkehr / Bankverbindung
Finanzbuchhaltung | Dominik Löw Leiter Finanzbuchhaltung Tel. +41 61 556 59 79 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet Hauptbuchhaltung - Kreditoren
Hauptbuchhaltung | Karl-Heinz Hartmann Leiter Kreditorenbuchhaltung Tel. +41 61 328 76 16 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet Drittmittel und Fonds
Drittmittel und Fonds | Patricia Zeiser Forschung, Drittmittel und Fonds Tel. +41 61 556 56 85 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet Beteiligungsgesellschaften
Finanzbuchhaltung | Pascal Saner Leiter Corporate Finance Tel. +41 61 328 50 72 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet SwissDRG – Medizincontrolling – Med.Codierung – Med.Statistik
Medizin- und Finanz- Controlling |
Dr. med. Sabrina Gänsbacher Leiterin Medizin-und Finanzcontrolling Tel. +41 61 328 53 71 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet Medizin-und Finanzcontrolling - Analysedaten – MIS
Reporting und Analyse | Alexander Scholz Leiter Controlling und Planung Tel. +41 61 328 76 19 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachstelle TARMED Leistungskatalog und Tarife
Leistungserfassung | Brit Freitag Fachstelle Tarifmanagement TARMED-Tarifwesen Tel. +41 61 328 55 03 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
Fachgebiet Tarife und Verträge
Tarife und Verträge | Rosemarie Noesberger Leiterin Tarife und Verträge Tel. +41 61 265 38 77 |
Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr 14.00-16.30 Uhr |
FAQs zu Rechnungskopien
Ab dem 1.1.2022 haben die Leistungserbringer und Spitäler die Pflicht der versicherten Person unaufgefordert eine Rechnungskopie für ambulante und stationäre Behandlungen zuzustellen (vgl. Art. 42 Abs. 3 KVG).
Allgemeine Erklärungen und Erläuterung zu Rechnungen
Tarmed/ambulant: hier
Swiss DRG/ stationär: hier
Bei allgemeinen Fragen oder Unklarheiten zu den Daten oder Leistungen auf Ihrer Rechnungskopie wenden Sie sich an unsere Hotline unter +41 61 265 51 51 (erreichbar von Montag bis Freitag von jeweils 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr).
Die häufigsten Fragen haben wir unten in einem FAQ zusammengefasst.
Warum erhalte ich neuerdings eine Rechnungskopie?
Seit dem 1. Januar 2022 haben Leistungserbringer und Spitäler die Pflicht der versicherten Person unaufgefordert eine Rechnungskopie für ambulante und stationäre Behandlungen zuzustellen (vgl. Art. 42 Abs. 3 KVG). Der Bundesrat hat dies als Massnahme zur Kostendämpfung im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen.
Muss ich die Rechnungskopie weiterleiten oder sonst etwas damit tun?
Nein, Sie müssen diese Rechnungskopie nicht an Ihre Krankenversicherung weiterleiten. Die Abrechnung ist bereits direkt an Ihre Krankenversicherung erfolgt. Die Rechnungskopie dient lediglich als Information.
Muss ich die Rechnungskopie bezahlen?
Wenn Sie eine Rechnungskopie ohne Einzahlungsschein inkl. Begleitschreiben erhalten haben, müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen. Die Rechnungskopie dient lediglich als Information.
Kann ich die Zustellung von Rechnungskopien unterbinden?
Nein, die Zustellung der Rechnungskopien können wir nicht unterbinden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an unsere Hotline unter +41 61 265 51 51.
Ich habe die Rechnungskopie ein zweites Mal erhalten. Warum erhalte ich diese erneut?
In diesem Fall wird es sich um eine Rechnung handeln, die nach dem ersten Versand der Rechnungskopie storniert und neu erstellt wurde. Die neue Rechnung haben wir Ihnen entsprechend erneut als Rechnungskopie zugestellt.
Was bedeutet die Abkürzung TP bzw. TG oberhalb der Rechnung?
Bei der Vergütungsart TP (Tiers payant) sendet der Leistungserbringer die Rechnung direkt an die Krankenversicherung. Bei der Vergütungsart TG (Tiers garant) sendet der Leistungserbringer die Rechnung direkt an die Patientin / den Patienten.
Der Behandlungszeitraum oder sonstige Daten auf der Rechnungskopie sind nicht korrekt. Was muss ich tun?
Bitte richten Sie diese Information schriflich per Mail an fakturierung@usb.ch oder per Post an Universitätsspital Basel, Support Center Abrechnung, Hebelstrasse 34, 4031 Basel.
Ich möchte eine Anpassung meiner Versicherungsdaten melden, da auf der Rechnungskopie eine falsche Versicherung oder ein falsches Versicherungsverhältnis erfasst ist.
Bei der Patientenaufnahme wurde offensichtlich die falsche Krankenversicherung erfasst. Das tut uns leid. Bitte teilen Sie uns Ihre korrekten Versicherungsdaten per Mail an fakturierung@usb.ch mit.
Für eine effiziente Bearbeitung bitten wir Sie um folgende Angaben:
Name, Geburtsdatum, Mailadresse, Telefonnummer, Adresse und Rechnungsnummer.
Ich möchte eine Anpassung meiner Adresse melden.
Bitte melden sie Ihre korrekte Adresse per Mail an fakturierung@usb.ch
Für eine effiziente Bearbeitung bitten wir Sie um folgende Angaben:
Name, Geburtsdatum, Mailadresse, Telefonnummer, Rechnungsnummer sowie Ihre alte und neue Adresse.
Ich bin mit den verrechneten Leistungen auf der Rechnungskopie nicht einverstanden (Menge, Datum oder Inhalt).
Bitte richten Sie Ihr Anliegen unter Angabe der Rechnungsnummer schriflich per Mail an fakturierung@usb.ch oder per Post an Universitätsspital Basel, Support Center Abrechnung, Hebelstrasse 34, 4031 Basel.
Wir geben Ihr Anliegen anschliessend an die entsprechende Klinik / Abteilung zur Prüfung weiter und melden uns so schnell wie möglich wieder bei Ihnen.
Ich möchte eine ausführliche Rechnung mit einer detaillierten Aufstellung der einzelnen Leistungen.
Für die Vergütung der stationären akutsomatischen Spitalleistungen kommt seit 1. Januar 2012 das Tarifsystem SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) schweizweit zur Anwendung, welches auf Fallpauschalen – d.h. einer Pauschale pro Fall – beruht. Jede Hospitalisierung wird aufgrund medizinischer (Diagnose, Behandlung, etc.) und weiterer Kriterien (Alter der Patientin oder des Patienten, etc.) einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Durch die Verrechnung einer Fallpauschale gibt es im stationären Bereich keine Einzelleistungsverrechnung in der Allgemeinen Abteilung. Diese Form der Vergütung entschädigt die Leistungserbringer anhand des durchschnittlich erbrachten Leistungsaufwands einer Behandlung. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich Ihnen eine detailliertere Rechnungskopie zuzustellen.
Patient*innenbeirat
Der Patient*innenbeirat wurde ins Leben gerufen, um die Anliegen von Patientinnen und Patienten in die Dienstleistungen und Behandlungspfade des Universitätsspitals Basel mit einzubeziehen. Die Mitglieder des Patient*innenbeirats tagen regelmässig und bringen sich aktiv in Arbeitsgruppen zu Themen einer patient*innenenzentrierten Gesundheitsversorgung ein.
Mit dem Patient*innenbeirat möchte das Unispital Basel systematisch die Interessen von Patient*innen, Angehörigen und Mitgliedern von Patientenorganisationen, aber auch der allgemeinen Bevölkerung in seine Entscheidungsprozesse einbinden. Dieser Einbezug steigert nachgewiesenermassen die Qualität und die Patientensicherheit im Spital.
Ihre Rechte
Wir nehmen Ihre Rechte ernst und geben Ihnen jederzeit die Möglichkeit, sich auf diese zu berufen. Deshalb sollten Sie wissen, worauf Sie während des Spitalaufenthalts Anrecht haben. So bestimmen zum Beispiel Sie, wer über Ihre Krankheit informiert werden darf.
Ihr Behandlungsteam ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Krankheit sowie den voraussichtlichen Behandlungsverlauf und die damit verbundenen Vor- und Nachteile zu informieren. Wir freuen uns, wenn Sie sich aktiv einbringen und nachfragen.
Selbstbestimmung
Eingriffe oder Behandlungen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Sie selbst entscheiden in Kenntnis der Umstände und der ärztlichen Empfehlung, ob Sie sich einem Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Vorbehalten bleiben einzig Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, zum Beispiel lebensrettende Massnahmen. Bei einem unerwarteten Herzkreislaufstillstand werden grundsätzlich Reanimationsmassnahmen eingeleitet, es sei denn, Sie haben vorher im Gespräch mit dem behandelnden Ärzte- bzw. Pflegeteam etwas anderes vereinbart. Wünschen Sie keine Reanimationsmassnahmen, sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Arzt suchen. Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlassen oder Behandlungen ablehnen, so erfolgt dies auf Ihre eigene Verantwortung.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit festzuhalten, wie in Ihrem Sinn gehandelt werden soll, falls Sie sich nicht mehr äussern können. So können Sie zum Beispiel festhalten, dass Sie keine Reanimationsmassnahmen wünschen. In der Patientenverfügung sollten Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl als Ihre Vertretung benennen. Das Formular für die Patientenverfügung erhalten Sie bei unserem Rechtsdienst oder Sie können es auch online auf der Webseite der Basler Patientenverfügung herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie Unterstützung von unseren Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen mit spezifischer Schulung sowie Seelsorgenden. Wenn Sie schon eine Patientenverfügung haben, hilft es uns, wenn Sie uns das mitteilen.
Urteilsunfähige Patientinnen und Patienten
Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten steht der in der Patientenverfügung bezeichneten Vertrauensperson die Entscheidungsbefugnis zu. Ist keine solche bestimmt, sind nacheinander ein allfälliger Beistand, die Ehegatten bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, Konkubinatspartner, Nachkommen, Eltern oder Geschwister vertretungsberechtigt. Diese Personen sollten das Gespräch mit der Ärzteschaft suchen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die sich am mutmasslichen Willen der Patientin bzw. des Patienten orientiert.
Schutz der Privatsphäre
Das gesamte Spitalpersonal untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Familie oder Krankheit machen, werden von unseren Mitarbeitenden vertraulich behandelt. Nur Sie selbst können einzelne Mitarbeitende bei Bedarf von dieser Geheimhaltung entbinden. Vorbehalten ist die Entbindung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen. Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Ihren nächsten Angehörigen sowie den Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte zukommen lassen bzw. dass wir solche gegebenenfalls einholen dürfen. Falls Sie das nicht wünschen, werden wir dies berücksichtigen.
Das USB untersteht dem Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt (IDG BS). Patientendaten werden im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben streng vertraulich behandelt und mit der grössten Sorgfalt bearbeitet.
Krankenakten von Patientinnen und Patienten können von den behandelnden medizinischen Fachpersonen eingesehen und gemeinsam genutzt werden. Dies hat den Vorteil, dass sämtliche Fachpersonen den gleichen Informationsstand haben und eine optimale Behandlung gewährleistet werden kann.
Krankenakten dürfen nur im Rahmen des beruflichen Auftrags eingesehen werden. Jeder Zugriff wird protokolliert und kann entsprechend nachverfolgt werden. Patienten erhalten auf Anfrage Einsicht in ihre Zugriffsprotokolle. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Datenschutzbeauftragte USB (datenschutz@usb.ch).
Das USB ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben professionelle Datenbearbeiter im Auftrag beizuziehen. Es sorgt dafür, dass diese die Personendaten und allfällige Krankenakten nur so bearbeiten, wie es das USB selber tun darf. Wo sinnvoll und vertretbar können Cloud-basierte Lösungen zum Einsatz kommen (ggf. auch ausländische Anbieter aus dem EU-Raum). Weitere Informationen, wie das USB Ihre Daten bearbeitet, finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung akzeptieren wir nicht. Dies gilt im ganzen Spitalbereich und gleichermassen für Mitarbeitende, Patientinnen, Patienten, Besucherinnen und Besucher. Sollten Sie dennoch eine negative Erfahrung gemacht haben, zögern Sie nicht, sich an den Rechtsdienst zu wenden.
Tel. +41 61 265 21 05
Ethische Fragen
Ethik im Spital befasst sich mit Patientenwünschen und Behandlungspflichten, Grenzsituationen und schwierigen Entscheidungen. Im Universitätsspital Basel sollen ethische Fragen offen und möglichst frühzeitig angesprochen werden. Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und Unterstützung wünschen, nimmt der Ethik-Beirat Ihr Anliegen auf. Richten Sie Ihren Wunsch nach einer Beratung an das Stationsteam oder melden Sie sich bei der Klinischen Ethik bzw. einem Mitglied des Ethik-Beirats.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Obduktion
Eine Obduktion im Falle Ihres Todes erfolgt nur, wenn Sie zu Lebzeiten oder Ihre nächsten Angehörigen zustimmen. Vorbehalten bleiben in speziellen Situationen zwingende, gesetzliche Obduktionsgründe.
Organspende
Die Entnahme von Gewebe oder Organen zwecks Transplantation erfolgt nur, wenn Sie selbst oder Ihre nächsten Angehörigen zustimmen. Falls Sie einen Organspendeausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit.
Forschung
Am Universitätsspital Basel wird auch medizinische Forschung betrieben. Von dieser Forschung profitieren sowohl Sie selbst als auch zukünftige Patientinnen und Patienten. Forschung reicht von der Auswertung der routinemässig im Spital erhobenen Patientendaten bzw. entnommenen Proben bis hin zur Durchführung klinischer Studien mit neuen Medikamenten. Werden routinemässig erhobene nichtgenetische Patientendaten für Forschungszwecke weiterverwendet, so werden diese Daten verschlüsselt. Verschlüsselung bedeutet, dass alle Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wie beispielsweise Ihr Name oder Ihr Geburtsdatum, durch einen Code (Schlüssel) ersetzt werden. Der Schlüssel wird an einem separaten Ort im Universitätsspital Basel sicher aufbewahrt. Personen, die den Schlüssel nicht kennen, können Sie als Person nicht identifizieren. Der Schutz der Personendaten ist also zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Es ist möglich, dass die verschlüsselten Daten im Rahmen von Forschungskollaborationen zur wissenschaftlichen Auswertung an Dritte weitergegeben werden. Sollten Sie mit der wissenschaftlichen Auswertung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sich an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt zu wenden.
Für die Verwendung von routinemässig erhobenen genetischen Daten und von Blut- oder Gewebeproben ist Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis nötig. Das Einwilligungsformular erhalten Sie bei Spitaleintritt. Es kann auch vorkommen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes für eine Teilnahme an einer definierten Studie, beispielsweise einer Medikamentenstudie, angefragt werden. Sie werden in eine solche Studie nur dann einbezogen, wenn Sie Ihre schriftliche Einwilligung geben, nachdem Sie persönlich von einem Studienverantwortlichen über den Inhalt der Studie aufgeklärt worden sind. Alle Forschungsprojekte müssen von der Ethikkommission begutachtet und bewilligt werden.
Für weitere Informationen zum Thema Forschung und Patient*innen-Daten konsultieren Sie bitte die Website des Departements Klinische Forsung: dkf.unibas.ch
Haftung des Spitals
Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten bei uns einen Schaden erlitten, für den das Spital aufzukommen habe, so besprechen Sie sich mit Ihrem Behandlungsteam oder wenden Sie sich an unseren Rechtsdienst.
Tel.: +41 61 265 21 05
- Gegebenenfalls können Sie auch die Ombudsstelle Spitäler Nordwestschweiz unter der Telefonnummer +41 61 269 80 58 kontaktieren.
Unsere spirituellen Angebote
Seelsorge
Die Seelsorge steht allen Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden zur Verfügung. Der Dienst von Theologen mit Zusatzausbildungen versehene professionelle Dienst erfolgt im Auftrag der beiden Landeskirchen und des Kantons.
Wie wir begleiten und unterstützen
Seelsorge im Spital verstehen wir als Begleitung auf dem Weg. Gedanken und Empfindungen unterschiedlicher Art bewegen Menschen im Spital. Wir nehmen uns gerne Zeit, wenn sie Ihre Gedanken aussprechen und ordnen wollen. Zuversicht und Optimismus können in einem Gespräch wachsen. Bei uns kann man reden, beten und schweigen.
Es ist für uns grundlegend, Menschen in einer Haltung der Offenheit und des Respekts zu begegnen. Deshalb ist es unser Anliegen, sie in ihrer Krankheitssituation, ihrer Lebensgeschichte, ihrem Denken und Fühlen, ihrer Kultur und Religion zu verstehen.
Es ist uns wichtig, sie in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen, zu unterstützen und menschliche Nähe und sie in ihrer Autonomie zu stärken. Wir stehen unter Schweigepflicht.
Bereitschaftsdienst: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Sonntag 9 bis 12 Uhr unter
+41 79 204 77 63
Seelsorgerliche Angebote
Für jede Abteilung im Universitätsspital Basel ist eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger zuständig.
Besuche, Gespräche, Begleitung
Wir suchen von uns aus die Begegnung und das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen.
Da wir nicht auf allen Stationen regelmässig anzutreffen sind, bitten wir die Patientinnen und Patienten, die das wünschen, mit uns in Kontakt zu treten. Dies kann über die Pflegenden oder direkt geschehen.
Wir können für Gespräche gerufen werden und zur Unterstützung in schwierigen Situationen. Ein besonderes Anliegen ist uns die Begleitung, wenn es um Sinn-, Identitäts- oder Wertefragen geht. Zentral ist es uns die Autonomie der Patienten zu stärken und bei Bedarf die Ebene der Transzendenz einzubeziehen. von Sterbenden und deren Angehörigen.
Religiöse und spirituelle Angebote
Fragen und Hoffnungen können in einem sakramentalen Zeichen oder in einem Ritual aufgenommen werden. Gerne gestalten oder vermitteln wir eine entsprechende Feier.
Wir hören zu, arbeiten mit Ihren Wünschen und Träumen und beten um Vertrauen und Kraft, vermitteln Krankensalbung und Krankensegnung und taufen in Notfällen.
Gottesdienst /Kapelle
Wir laden Sie jeden Sonntag zu einem ökumenischen Gottesdienst mit Orgelmusik in die Spitalkapelle ein, der maximal 45 Minuten dauert.
Der Gottesdienst kann in Spitalkleidung (Hausmantel, Schlafanzug) besucht werden. Am Samstag können Sie sich per Karte bei der Hotellerie zum Gottesdienst anmelden und angeben, ob Sie zum Gottesdienst abgeholt und begleitet werden möchten.
Die Kapelle befindet sich im Klinikum 2 auf dem zweiten Stock. Sie ist rund um die Uhr geöffnet und lädt ein zum stillen Verweilen, zum persönlichen Rückzug und zum Gebet. Es ist erlaubt im vorgesehenen Ständer Kerzen anzuzünden.
Die Kapelle ist als Gebetsraum auch offen für andere Religionen.
Andere Religionen/Sprachen
Im Spital sind viele Gläubige anderer Religionen und Glaubensgemeinschaften. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie gerne ebenfalls seelsorgerlich.
Nach Möglichkeit und Bedürfnis vermitteln wir Kontakte zu ihrer landessprachlichen christlichen Glaubensgemeinschaft.
Die Kapelle /der Gebetsraum gewährt Gastrecht für alle Religionen.
Ihre Ansprechpersonen
Kontakte
Gebetsdienst für körperliche Linderung und Genesung
Haben sie den Wunsch, dass jemand für Sie betet?
Auf Ihre Anfrage kommen gerne 1-2 Personen aus unserem Team vorbei, um für Ihre körperliche Linderung und Genesung zu beten. Entweder kommen wir zu Ihnen ins Zimmer oder wir treffen Sie bei der Spitalkapelle. Unser Team besteht aus christlichen, konfessionsübergreifenden Mitgliedern und bieten auf Wunsch Gebet in verschiedenen Sprachen auf professionelle Weise an.
Dieses Angebot kann von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie von Spitalmitarbeitenden genutzt werden.
Anmeldungen und Fragen gerne via untenstehendem Kontaktformular oder
Tel. +41 79 872 13 43
Mail: gebet@usb.ch
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.