Patientin und Ärztin am Röntgengerät

Angebot

Auf diesen Seiten finden Sie wichtigte und nützliche Informationen, damit Sie sich über unsere Untersuchungen und Therapien informieren können. Ihr Wohlbefinden steht im Mittelpunkt unserer Arbeit – in der Klinik ebenso wie in Forschung und Lehre.

Untersuchungen und Therapien

Wir bieten das gesamte Leistungsspektrum der modernen diagnostischen und interventionellen Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin an, einschliesslich der minimalinvasiven und endovaskulären Therapien sowie der Radionuklidtherapie.

Bildgebung und Therapie in Zahlen

300'000

Einzelbilder pro Tag

148'000

Untersuchungen und Therapien im Jahr

2'470

Eingriffe im Jahr

400

Terabyte – unser Bildarchivierungs- und Informationssystem ist so umfangreich wie 188‘800 Stunden Video in Fernsehqualität.

Strahlenschutz

Wir legen besonderen Wert auf einen effizienten und konsequenten Strahlenschutz, um unsere Patient*innen und Mitarbeitenden möglichst geringer Strahlenexposition auszusetzen. Die Verantwortung für den Strahlenschutz liegt vor allem in den Händen der Abteilungen für radiologische Physik und für radiopharmazeutische Chemie. Sämtliche Abteilungen, die mit Strahlung arbeiten, sind an der Umsetzung des Strahlenschutzes aktiv beteiligt.



Zu den Aufgaben der Radiologischen Physik gehören die Strahlendosisüberwachung von ca. 700 beruflich strahlenexponierten Personen am Universitätsspital Basel, die Koordination der Qualitätssicherung an den Röntgeneinrichtungen im gesamten Spital, das Bewilligungswesen für den Betrieb dieser Geräte, Dosisabschätzungen bei Röntgenuntersuchungen sowie die Beratung bei diversen Strahlenschutzfragen innerhalb und ausserhalb des Spitals.



Die Radiopharmazeutische Chemie ist verantwortlich für den sicheren Umgang mit offenen Strahlenquellen bei nuklearmedizinischen Untersuchungen und Therapien sowie – in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Nuklearmedizin – für die Überprüfung und Entsorgung des radioaktiven Abfalls.

 

Verzicht bei radiologischen Untersuchungen auf abschirmende Schutzmitte

 

In der Vergangenheit wurden bei manchen radiologischen Untersuchungen Bleischürzen oder andere Schutzmittel eingesetzt, um strahlenempfindliche Organe abzuschirmen.

 

Durch den technischen Fortschritt sind heutzutage geringere Strahlendosen ausreichend, um eine gute Bildgebung zu erhalten und es ist möglich, strahlenempfindliche Organe besser zu schonen. Dadurch wird die gesamte Strahlenbelastung, insbesondere im direkten Untersuchungsbereich, reduziert und auch weniger Strahlung in die umliegenden Organe und Körperregionen gestreut.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen verzichten wir am Universitätsspital Basel auf die Anwendung von Röntgenschürzen und anderen Schutzmitteln wie Hodenkapseln, Linsenschutz oder Schilddrüsenschutz.

 

Durch den Verzicht auf diese Schutzmittel entfällt auch das Risiko, dass sie unbeabsichtigt in den Untersuchungsbereich gelangen und somit möglicherweise Nachteile wie eine schlechtere Bildqualität oder eine negative Beeinflussung der Strahlenbelastung entstehen.

 

Diese Aussagen stützen sich auf neuste wissenschaftliche Publikationen, den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik und der eidg. Kommission für Strahlenschutz

 

Falls Sie sich jedoch unsicher fühlen oder einen zusätzlichen Schutz wünschen, stellen wir Ihnen auf Wunsch weiterhin Schutzmittel zur Verfügung.

 

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Jede Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchung ist mit einer Strahlenexposition des Patienten verbunden. Diese soll so klein wie möglich sein. Die entsprechenden Massnahmen zur Reduktion der Strahlenexposition müssen aber auch praktikabel sein. Die wichtigsten Aspekte, die helfen, die Strahlenexposition klein zu halten, sind:

 

  • eine sorgfältige Indikationsstellung für die Untersuchung
  • qualitativ hoch stehende technische Einrichtungen
  • sowie die gute Ausbildung und die Erfahrung des Personals

 

Unsere Klinik erfüllt diese und weitere Anforderungen.

 

Natürliche und zivilisatorische Strahlenexpositionen

 

Der Mensch ist verschiedensten Strahlungsarten (z. B. Licht, UV, Radiowellen, Strahlung aus Röntgenanlagen und radioaktiven Quellen) ausgesetzt. Die Röntgenstrahlung gehört zur Gruppe der ionisierenden Strahlung (Strahlung, die Elektronen aus Atomen entfernen kann und Ionen zurücklässt). Treffen Strahlen auf den Körper, so werden sie z. T. im Gewebe absorbiert – die Menge der absorbierten Strahlung wird durch den Begriff der Dosis beschrieben.

 

Verschiedene Strahlenexpositionen können durch die Angabe der so genannten effektiven Dosis (Einheit: milli-Sievert, abgekürzt mSv) verglichen werden. Diese liefert ein Mass für das Strahlenrisiko der exponierten Person. Zum Vergleich kann die natürliche Bestrahlung herangezogen werden, der alle Lebewesen ausgesetzt sind. Bei der Schweizer Bevölkerung führen die vier natürlichen Strahlenkomponenten (kosmische und terrestrische Strahlung, inkorporierte Radionuklide, Radon mit Folgeprodukten) zu einer mittleren effektiven Dosis von etwa 4 mSv/Jahr, wobei der Schwankungsbereich von 1 bis etwa 150 mSv sehr gross ist. Die zivilisatorische Strahlenexposition beträgt dagegen im Mittel 1,2 mSv/Jahr, wovon fast der gesamte Betrag von der Medizin stammt. Insgesamt beträgt die mittlere Strahlenexposition eines Lebewesens in der Schweiz somit rund 5 mSv/Jahr.

Die meisten Röntgen- und nuklearmedizinischen Untersuchungen wie z. B. Aufnahmen der Lunge, des Schädels und der Extremitäten verursachen kleine Dosen; sie gehören zum so genannten Niedrigdosisbereich. Ebenso gelten Durchleuchtungen der peripheren Extremitäten einschliesslich des Ellbogens bzw. des oberen Sprunggelenkes nicht als dosisintensive diagnostische Anwendungen.

 

Dosisintensive Röntgen- und nuklearmedizinischen Untersuchungen

 

Andere Untersuchungen zählen zu den dosisintensiven Anwendungen, so z. B. Röntgenuntersuchungen des Achsenskeletts (Schädelknochen, Wirbelsäule, Becken), des Beckens und des Abdomens (Bauch) sowie Untersuchungen, bei denen mehrere Bildschichten angefertigt werden (konventionelle Tomografie, Computertomografie). Durchleuchtungen, durchleuchtungsgestützte Kontrastmitteluntersuchungen und Interventionen gehören ebenfalls in die Gruppe der dosisintensiven Untersuchungen. Bei dosisintensiven Röntgenuntersuchungen ist die effektive Dosis im Allgemeinen grösser als 0,5 mSv.

 

Ebenso beträgt bei zahlreichen nuklearmedizinischen Untersuchungen die effektive Dosis mehr als 0,5 mSv.

 

Bei den Angaben in der folgenden Zusammenstellung handelt es sich um typische Dosen in mSv, die als Richtwerte für die Grösse der betreffenden medizinischen Strahlenexposition zu betrachten sind. Je nach Aufnahmetechnik sowie Konstitution, Geschlecht und Alter des Patienten können grössere individuelle Unterschiede auftreten.

Im Gegensatz zu geschlossenen Strahlenquellen, wie sie beispielsweise bei Röntgenuntersuchungen zur Anwendung kommen, braucht es beim Umgang mit offenen radioaktiven Quellen aufgrund der Kontaminationsgefahr weitergehende Sicherheitsmassnahmen.

 

Zur Überwachung der individuellen Strahlenbelastung werden bei den Mitarbeitenden, die nuklearmedizinische Untersuchungen und Therapien durchführen und daher mit offenen Strahlenquellen arbeiten (Ärzte und Ärztinnen, Laboranten, Fachpersonen für medizinisch-technische Radiologie, Biomedizinische Analytiker, Pflege- und Reinigungspersonal), täglich Triage-Messungen durchgeführt.

 

Radioaktive Abfälle (z. B. Abwässer der Bettenstation) müssen verantwortungsvoll entsorgt werden. Die Abteilungen für Radiopharmazeutische Chemie sowie für Nuklearmedizin sind zusammen verantwortlich für die Prüfung und Messung sowie für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls.

Wichtige Voraussetzungen für den optimalen Strahlenschutz sind die Sicherheit und die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Röntgeneinrichtungen und der nuklearmedizinischen Geräte sowie des Zubehörs. Gut ausgebildete Fachleute, im Speziellen die Fachpersonen für medizinisch-technische Radiologie (MTRAs), sorgen dafür, dass allfällige Störungen und Abweichungen rechtzeitig bemerkt werden.

 

Mit der Inbetriebnahme kontrolliert ein Qualitätssicherungsprogramm das einwandfreie Funktionieren der Anlagen. Vor dem ersten Einsatz einer entsprechenden medizinischen Anlage oder eines bildgebenden Systems müssen eine Abnahmeprüfung und in der Folge periodisch Konstanzprüfungen durchgeführt werden. Wartungen mit anschliessender Zustandsprüfung erfolgen ebenfalls regelmässig. Hilfsmittel, wie beispielsweise Bleischürzen, werden in festgelegten Zeitabständen auf ihren Zustand überprüft und gegebenenfalls repariert oder ersetzt.

 

Am Universitätsspital Basel führen wir die diversen Überprüfungen selbstverständlich gemäss der Strahlenschutzgesetzgebung durch. Einzelne Geräte und Utensilien kontrollieren wir sogar häufiger als vorgeschrieben, um einen optimalen Strahlenschutz zu gewährleisten.

Patienten und Patientinnen können durch ihr Verhalten mithelfen, dass eine notwendige Röntgenuntersuchung bei möglichst geringer Strahlung ein qualitativ gutes Ergebnis liefert. Es muss, wenn immer möglich, vermieden werden, dass eine Untersuchung wiederholt werden muss. Durch folgende Massnahmen können Patienten zu einer optimalen Röntgenuntersuchung beitragen:

 

  • Anordnungen des Personals befolgen
  • möglichst keine Bewegung während einer Röntgenaufnahme (ausser wenn angeordnet)
  • Schmuck, Haarspangen, Uhr usw. bei Untersuchungen im entsprechenden Körperbereich ablegen
  • das Personal auf Besonderheiten aufmerksam machen (z. B. Implantate)
  • frühere Röntgenaufnahmen mitbringen oder darauf aufmerksam machen
  • Röntgenpass mitnehmen (wenn vorhanden)

 

Festhalten von Patientinnen und Patienten

 

Gewisse Petientinnen oder Patienten (z. B. Kinder, gebrechliche oder ältere Patienten) müssen zur Erzielung einer qualitativ brauchbaren Röntgenaufnahme unter Umständen während der Röntgenuntersuchung unterstützt oder gehalten werden. Beruflich strahlenexponierte Personen (Fachpersonen für medizinisch-technische Radiologie, Ärzte usw.) dürfen Kinder, unruhige oder unstabil stehende Patienten nur dann halten, wenn diese während der Röntgenuntersuchung nicht fixiert werden können und keine anderen Personen zum Festhalten zur Verfügung stehen. Primär müssen dafür Angehörige oder Pflegepersonal beigezogen werden. Personen, die Patienten festhalten, müssen entsprechende Schutzmittel (Mantelschürzen) benützen.

Das am Universitätsspital Basel verwendete radioaktive Material wird verantwortungsvoll entsorgt. Dafür sind die Abteilungen für Radiopharmazeutische Chemie sowie für Nuklearmedizin zuständig. Wir überprüfen, dass Abfälle bis zum Abklingen ihrer Radioaktivität sicher gelagert werden und sammeln radioaktive Abwässer, etwa aus der nuklearmedizinischen Bettenstation (aus WC, Lavabo und Dusche), in separaten Tanks.


Erst wenn die Strahlung die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht hat, veranlassen wir die Entsorgung des nun unbedenklichen Materials.


Zusätzlich entnehmen wir dem Abwasser des gesamten Universitätsspitals Basel wöchentlich Proben und prüfen diese auf Radioaktivität.

 

 

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