Blumen mit Tau

Ethiksymposium vom 30. November 2023


Gesundheitliche Vorausplanung:                  

Konzepte, Instrumente und klinische Umsetzung

Universitätsspital Basel, Gebäude B, Hörsaal 2, Spitalstrasse 21
und online via Zoom

13.00 - 18.00 Uhr

Inhalt

Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) ist ein strukturierter Beratungsprozess, der es einer Person ermöglicht, ihre zukünftige medizinische Behandlung im Voraus festzulegen, insbesondere für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage ist, selbst darüber zu entscheiden. Ein zentrales Ziel der GVP ist es, die Selbstbestimmung von Personen im Bereich ihrer Gesundheitsversorgung zu stärken. Gleichzeitig soll dadurch eine Überversorgung – insbesondere am Lebensende – vermieden werden. Auch wenn diese Ziele ethisch und rechtlich gut begründet sind, stellen sich in der klinischen Umsetzung eine Reihe von Fragen und Herausforderungen. Wer führt die GVP bei Patientinnen und Patienten durch? Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine GVP? Was sind die Inhalte einer GVP? Welche Instrumente können für die GVP empfohlen werden? Wie ist die GVP zu dokumentieren?

Im März 2023 hat das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine «Roadmap» zur Umsetzung der GVP in der Schweiz veröffentlicht. Vor dem Hintergrund dieser Roadmap sollen an diesem Symposium Konzept, Instrumente und klinische Umsetzung der GVP insbesondere in der Akutversorgung diskutiert werden.

Die Abteilung Klinische Ethik lädt Mitarbeitende des Universitätsspitals Basel (USB), der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), der Universitären Altersmedizin FELIX PLATTER (UAFP) und des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) sowie Fachpersonen anderer Institutionen herzlich zu diesem Symposium ein!

Mitarbeitende von USB, UPK, UAFP und UKBB sowie Fachpersonen anderer Institutionen sind herzlich eingeladen!

Das detaillierte Programm zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Anmeldung

Anmeldeschluss ist Sonntag, 26.11.2023.

Gesundheitliche Vorausplanung