Zuweisende Ernährungsberatung

Die Zuweisung zur Ernährungsberatung erfolgt intern über die Kliniken und Zentren des Universitätsspitals Basel.
 

Eine Zuweisung Ihrer Patientinnen und Patienten in die Sprechstunde der Endokrinologie ist möglich über diesen Link.
 

Hier wird den Patientinnen und Patienten das gesamte Behandlungsangebot erläutert und das weitere Prozedere gemeinsam festgelegt. Eine allfällige Überweisung zur Ernährungsberatung erfolgt von dort aus.
 

Gerne machen wir Sie aufmerksam auf das Angebot unserer freiberuflichen Ernährungsberatungskolleginnen und -kollegen
 

 

Verordnung zur Ernährungsberatung Schweiz

 

Bei folgenden medizinisch indizierten Leistungen sind die Ernährungsberatungen mit ärztlicher Verordnung durch die Krankenkasse gedeckt (KLV, Art. 9b):
 

  • Stoffwechselkrankheiten
  • Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2)
  • Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
  • Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index > 97. Perzentile). Oder Body-Mass-Index > 90. Perzentile und Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 KLV
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände
  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile

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