Über die Grenze pendeln
In der Schweiz arbeiten - in Frankreich leben.
Profitieren Sie als Grenzgängerin und Grenzgänger aus Frankreich von den Vorteilen aus beiden Ländern.
Das Unispital Basel bietet nicht nur attraktive Gehälter, sondern auch ein stabiles wirtschaftliches Umfeld in der Schweiz, das besonders für internationale Fachpersonen und französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger interessant ist. Die starke Währung der Schweiz ermöglicht finanzielle Vorteile und bietet zusammen mit den Karrierechancen im Ausland die perfekte Grundlage für ihre berufliche Zukunft.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Leidenschaft
Höheres Lohnniveau
Im europäischen Vergleich ist das Schweizer Gehalt Spitzenreiter und ermöglicht einen hohen Lebensstandard in Frankreich.
Berufsvielfalt mit Zukunft
Mitarbeitende arbeiten am Unispital Basel in 36 Berufsgruppen, 52 Kliniken, 15 medizinischen Zentren und im Support des Kerngeschäft, um Patientinnen und Patienten tagtäglich bestmöglich zu betreuuen.
1'769 Mitarbeitende pendeln
Bereits rund 1'769 Mitarbeitende pendeln über eine Landesgrenze in die Schweiz, um hier am USB zu arbeiten. Dabei schätzen sie das Arbeitsumfeld am USB, die Kolleginnen und Kollegen und die vielfältigen Berufsperspektiven.
Welche Arbeitsbewilligung muss beantragt werden?
Alle Informationen zum Thema Arbeitsbewilligungen finden Sie hier.
Welche Formulare werden vom französischen Finanzamt benötigt?
Die am Unispital Basel erwerbstätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich erhalten von Ihren Behörden eine Ansässigkeitsbescheinigungen "Attestation de résidence fiscale française des travailleurs frontaliers franco-suisses" (Form. 2041-ASK oder Form. 2041-AS).
Dieses Formular müssen Grenzgängerinnen und Grenzgänger beim Finanzamt in Frankreich abholen, ausfüllen und vom Finanzamt bestätigen lassen. Anschliessend ist das Formular dem Unispital Basel abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt. Hilfe beim Ausfüllen der Ansässigkeitsbescheinigung finden sie hier.
Wo zahle ich Steuern, wenn ich in Frankreich lebe und in der Schweiz arbeite?
Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich, die am Unispital Basel arbeiten, unterliegen keinem Steuerabzug in der Schweiz (Quellensteuer). Sie entrichten die Steuern in Frankreich.
Frankreich vergütet jedoch 4,5 % der Bruttolohnsumme der Grenzgängerinnen und Grenzgänger an die Schweiz zurück und gewährleistet so den finanziellen Ausgleich.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt.
Darf ich als Grenzgänger/Grenzgängerin Homeoffice machen?
Als Grenzgängerin/Grenzgänger haben Sie die Möglichkeit einen Teil ihres Pensum aus dem Homeoffice zu arbeiten - bis max. 40% des Pensums.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus den Verständigungsvereinbarungen zwischen der Schweiz und Frankreich.
Welche Vorteile habe ich als Grenzgänger/Grenzgängerin am USB?
Gute Gründe für eine Tätigkeit am USB gibt es viele. Dazu gehören beispielsweise Vorteile wie:
- Höheres Lohnniveau und 13. Gehalt – mehr Lohn in der Schweiz, ein vorteilhafter Wechselkurs und ein zusätzliches Gehalt.
- Weiterbildungen, die dir Expertenwissen und Vorankommen ermöglichen und von uns aktiv unterstützt werden (z.B. Unterstützung Kosten, zusätzliche Ferientage, spezielle Fortbildungstage)
- 30 Tage Ferien – Mit unserem Kombination aus Ferien und Flexitage, hast du die Möglichkeit Ferientage für 5 Jahre anzusammeln und auch mal eine längere Auszeit geniessen.
- Attraktive Rente – ein Rentensystem, das vergleichsweise hohe Alterseinkommen bei moderaten Beitragssätzen garantiert
- Rund um euer Wohlbefinden - Kostenlose Sportangebote und vergünstigte Massagen ohne verpflichtende Mitgliedschaft und zur flexiblen Nutzung
- Homeoffice-Möglichkeit (bis max. 40% des Pensums)
- Für Familien: CH-Unterhaltszulage zusätzlich zum deutschen Kindergeld. Ebenso Anspruch CH-Differenzzahlung der Familienzulage
Sind möchten mehr über das Thema Grenzgängerinnen und Grenzgänger am Unispital erfahren?
Schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem spezifischen Anliegen zum Thema Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Unsere Abteilung HR-Services wird gerne Ihre Fragen dazu beantworten.